Geschäfts- und PlatzOrdnung
Des Wasser-Sport-Verein Friedberg e.V.
Stand 06.07.2022
Geschäftsordnung
1. Mitglieder des WSV Friedberg
Mitglied ist jede Person die sportlich, gesellschaftlich und der Satzungen gemäß am Vereinsleben teilnimmt.
2. Beitrag
Der Vereinsbeitrag beträgt
Erwachsene: Aufnahmegebühr 200€ / Jahresbeitrag 80€
Familie mit 1 und mehr Kindern unter 18 Jahren: Aufnahmegebühr 300€ / Jahresbeitrag: 160€
Auszubildende/Studenten: Aufnahmegebühr 120€ / Jahresbeitrag 50€
Jugendliche bis 18 Jahre: Aufnahmegebühr 120€ / Jahresbeitrag 50€
Kinder bis 13 Jahre: Aufnahmegebühr 120€ / Jahresbeitrag 40€
Rentner ab 71 Jahre: Aufnahmegebühr 120€ / Jahresbeitrag 30€
- Die aktuell gültigen Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge können der Webseite des WSV Friedberg e.V. unter www.wsv-friedberg.de entnommen werden.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
- Die Entscheidung über die Neuaufnahme von Mitgliedern obliegt allein der Vorstandschaft.
- Familienmitglieder, die das Clubgrundstück nutzen, müssen Clubmitglieder werden.
- Familienmitgliedschaft: Wenn beide Eltern Mitglied im WSV sind, bleiben Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Verein beitragsfrei; anschließend erfolgt ohne gesonderte Benachrichtigung Umstellung auf Erwachsenen-Beitrag. Die Einrichtung einer Familienmitgliedschaft oder Beitritt eines weiteren Kindes zu einer bestehenden Familienmitgliedschaft oder Umstellung auf Auszubildende/Student- Mitgliedschaft erfolgt nur auf schriftlichen Antrag.
- Gäste dürfen höchstens zweimal unentgeltlich auf das Grundstück des Clubs mitgebracht werden. Ausnahmeregelungen können nur durch die Vorstandschaft getroffen werden.
- Der Vereinsbeitrag muss bis spätestens 1. Mai eines jeden Jahres eingezogen werden können. Sonst entfällt das Recht auf Nutzung des Clubgeländes.
3. Kündigung
Die Vorstandschaft kann bei zwingendem Grund die Mitgliedschaft aufkündigen, ohne Zurückerstattung der geleisteten Beiträge.
Platzordnung
SAUBERKEIT
1. Am Abend muss der Letzte, der das Clubgelände verlässt, das Tor zum See und die Toiletten abschließen.
2. Das Clubgelände ist peinlichst sauber zu halten.
3. Der überdachte Vorplatz und Grill sind nach jedem Gebrauch gründlich zu säubern und Aschereste spätestens am nächsten Tag zu entsorgen.
4. Holzkohlen, Geschirr und Gläser etc. sind von jedem selbst mitzubringen. Bei Nutzung von Vereinseigentum ist dies sorgfältig zu säubern und aufzuräumen.
5. Abfälle (Flaschen, Dosen, Verpackungsmaterial, Windeln, Werbung etc.) sind grundsätzlich wieder mit nach Hause zu nehmen. Kleinabfälle können entsorgt werden.
NUTZUNG
6. Es dürfen keine privaten Festivitäten auf dem Clubgelände abgehalten werden, die dem Ansehen des Wasser-Sport-Vereins Friedberg e.V. schaden können und insbesondere behördliche Probleme zur Folge haben.
Private Termine können unter folgenden Voraussetzungen genehmigt werden:
- Feste von Clubmitgliedern bedürfen der frühzeitigen Genehmigung der Vorstandschaft.
- Feste die nicht dem Vereinsleben gelten werden mit einer Gebühr von € 100,– belegt. Getränke müssen über den Verein bezogen werden.
- Eine Gebühr von mind. € 150,– wird fällig, wenn die Getränke (Bier, Limo, Wasser) nicht über den Verein bezogen werden.
- Private Veranstalter verpflichten sich, ggf. ergehenden Anordnungen behördlicher Organe unverzüglich Folge zu leisten und den Vorgang dem ersten Vorsitzenden im Anschluss unverzüglich anzuzeigen.
- Der WSV übernimmt bei privaten Veranstaltungen keine Haftung für Personen oder Sachschäden irgendwelcher Art, die dem Veranstalter oder Dritten während der privaten Platzbenützung entstehen. Er sorgt nicht für eine nächtliche Überwachung des Clubgeländes. Der Veranstalter verpflichtet sich, die zur Sicherheit und zum Schutz seines Eigentums notwendigen Maßnahmen selbst zu treffen.
- Etwaige Schadensersatzansprüche Dritter sind vom Veranstalter zunächst ohne Mitwirkung des Vereins zu regulieren. Sofern der WSV von geschädigten Dritten in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Veranstalter auf erstes Anfragen im Innenverhältnis, den Verein von jeglicher Haftung gegenüber dem geschädigten Dritten oder deren Versicherern freizustellen. Es wird vermutet, dass ein eingetretener Schaden dem Risikobereich des Veranstalters zuzurechnen ist.
- Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der Auflagen der Stadt Friedberg sowie der feuerpolizeilichen Vorschriften ist allein der Veranstalter zuständig.
Die endgültige Festlegung/Genehmigung eines Festes obliegt der Vorstandschaft.
7. Der Parkplatz innerhalb des Clubgeländes steht ausschließlich Clubmitgliedern zur Verfügung.
8. Zelten und Übernachten auf dem Clubgelände ist grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen trifft die Vorstandschaft insbesondere bei Meisterschaften und Trainingscamps.
9. Bei Benutzung der vereinseigenen Sportgeräte und sonstiger vereinseigener Gegenstände sind diese wieder am Aufbewahrungsort abzulegen und Schäden hieran umgehend, so weit möglich, zu beseitigen oder bei der Vorstandschaft anzuzeigen.
Verhalten
10. Hunde sind innerhalb des Clubgeländes an der Leine zu führen.
11. Jedes Mitglied hat sich regelmäßig an den anfallenden Arbeiten zu beteiligen.
12. Grobe Verstöße gegen die Platzordnung können den Vereinsausschluss zur Folge haben.
13. Jedes Clubmitglied hat sich auf dem Clubgelände so zu verhalten, dass kein anderes Clubmitglied beeinträchtigt oder gestört wird.
14. Gäste sind alle Nicht-Vereinsmitglieder.
15. Ein Gast hat ab seinem 3. Besuch auf dem Clubgrundstück eine Gebühr von € 10.- pro Tag zu entrichten.
16. Die Benutzung des Trampolins birgt ein hohes Verletzungsrisiko.
- Vor Gebrauch ist die Bedienungsanleitung am Trampolin zu beachten.
- Kinder und Jugendliche dürfen das Trampolin nur unter Aufsicht eines Erwachsenen bzw. des Übungsleiters benutzen.
- Für aus der Nutzung des Trampolins resultierende Unfälle übernimmt der Verein keine Haftung. Der WSV übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden jeglicher Art, die Dritten durch die Nutzung des Trampolins entstehen. Der WSV sorgt nicht für die Überwachung und Instandhaltung des Trampolins.
17. Die Aufsichtspflicht während der Dauer des Aufenthaltes auf dem Clubgrundstück liegt allein bei den Erziehungsberechtigten.